Etwa drei Millionen Kinder und Jugendliche gelten in Deutschland zurzeit als armutsgefährdet. In Art. 27 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht jedes Kindes auf einen Lebensstandard festgehalten, welcher der jeweiligen körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen ist. Art. 26 spricht Kindern zusätzlich das Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit zu.
Laut Art. 23 der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention müssen alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine aktive Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen (Inklusion).
Nicht immer und überall bekommen Kinder und Jugendliche die Rechte, die ihnen zustehen. Gewalt, Übergriffe, zu wenig Zeit und zu wenig Platz für Kinder, gefährliche Wege, schlechter Schulunterricht, Mobbing im Internet oder wenn Kinder oder Jugendliche mit ihren Problemen kein Gehör finden – das alles sind Verletzungen der Kinderrechte. Dann brauchen Kinder und Jugendliche Unterstützung, um zu ihrem Recht zu kommen.
Laut Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention sollen alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland den gleichen
Zugang zu Bildung haben. Sie sollen Angebote für Bildung bekommen und nutzen können.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden. Niemand darf benachteiligt werden. So steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der UN-Kinderrechtskonvention in Art. 2.
Familie und Eltern – das müssen nicht die leiblichen Eltern sein. Familien sind vielfältig. Die Menschen, bei denen Kinder und Jugendliche aufwachsen, müssen dafür sorgen, dass es ihnen gut geht und sie sich gut entwickeln können. Aufgabe des Staates ist es, sie dabei zu unterstützen.
Kriege und Konflikte in der Welt, aber auch Umweltkatastrophen oder extreme Armut zwingen viele Menschen weltweit zur Flucht. Laut Art. 22 UN-Kinderrechtskonvention müssen Kinder und Jugendliche auf der Flucht besonders geschützt werden.
Das Recht auf Gesundheit bedeutet, dass ein Kind unter bestmöglichen gesundheitlichen Umständen leben sollte. Dazu gehören zum Beispiel gesundes Essen, sauberes Trinkwasser und medizinische Versorgung. Zum Art. 24 gehört neben der körperlichen auch die seelische Gesundheit.
Kinderrechte sind überall und betreffen alle Lebensbereiche. Dementsprechend muss auch die Kinderrechtskonvention so umgesetzt werden, dass sie in alle Lebensbereiche hineinwirkt. Das Grundgesetz bietet dafür das Fundament. Deswegen setzen wir uns für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.
Für alle unter 18 Jahren gibt es besondere Rechte: die Kinderrechte! Jedes Kind hat diese Rechte, einfach deshalb, weil es ein Kind ist. Kinder und Jugendliche brauchen ganz besondere Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte.
Kinderrechte müssen auch in der digitalen Welt gelten. Zum Beispiel das Recht auf Bildung, auf Schutz oder das Recht, sich informieren zu können. Für viele Kinder und Jugendliche ist auch das Recht auf digitales Spielen besonders wichtig.
Zu Hause, in der Schule, in der Freizeit oder auch im Internet: Kinder sollen überall vor Gewalt geschützt werden. Es gibt viele verschiedene Formen von Gewalt. Deshalb gibt es mehrere Artikel in der UN-Kinderrechtskonvention, die Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung schützen sollen.
Das Kindeswohl ist ein Grundpfeiler der UN-Kinderrechtskonvention. Kindeswohl heißt, dass es einem Kind körperlich und geistig gut geht. In Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention ist festgehalten, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist.
Weil Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, ist die Bundesregierung auch dazu verpflichtet, die Kinderrechte in Deutschland zu verwirklichen. Dazu gehört, dem UN-Kinderrechtsausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu berichten.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich bei allen Fragen zu beteiligen, die sie betreffen. Das Recht auf Beteiligung ist vor allem in Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben.
Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention schützt junge Menschen vor willkürlichen Eingriffen in ihr Privatleben, ihre Familie, ihren Schriftverkehr, ihre Ehre / ihren Ruf. Der Zweck der Regelungen ist, dass Kinder und Jugendliche selbstbestimmt leben können.
Kinder lernen durch Spielen mit anderen umzugehen und auch sich selbst kennen. Deshalb steht das Recht auf Spiel auch in Art. 31 der UN-Kinderrechtskonvention. Genauso wie ein Recht auf Ruhe. Gemeint sind damit ausreichend Schlaf und Pausen, die wir brauchen, um Stress und Druck loszulassen und nicht krank zu werden.
In der UN-Kinderrechtskonvention gibt es kein eigenes Recht auf eine gesunde Umwelt. Allerdings haben Kinder und Jugendliche laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht darauf, bestmöglich aufzuwachsen. Dazu gehört auch eine gesunde Umwelt.
In Art. 13 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit festgehalten. Demnach haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt auch die Freiheit ein, sich Informationen und Gedankengut jeder Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.