
Das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention
Deutsches Institut für Menschenrechte
2026
Der Erklärfilm stellt das neue vereinfachte Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention vor: Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes prüft regelmäßig, ob Deutschland die Kinderrechte gut umsetzt. Dafür braucht der Ausschuss nicht nur den Bericht der Bundesregierung, sondern auch Berichte von Kindern, Jugendlichen und Organisationen aus der Zivilgesellschaft. In dem Film wird erklärt, wie man sich an diesem Verfahren beteiligen kann. Der Film richtet sich vor allem an Erwachsene, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen möchten. Der Film ist mit Untertiteln und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar und eignet sich als Einstieg für Bildungsveranstaltungen.Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um das Erklärvideo in Deutscher Gebärdensprache anzusehen: Das Staatenberichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention
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