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  • Instrument zur Risikobewertung sexualisierter Gewalt im digitalen Umfeld

    Instrument zur Risikobewertung sexualisierter Gewalt im digitalen Umfeld

    ECPAT Deutschland e.V. , Stiftung digitale Chancen & Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

    2023

    Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat gemeinsam mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ein Instrument zur Risikobewertung sexualisierter Gewalt im digitalen Umfeld entwickelt. Das Instrument richtet sich an Anbieter von Online-Diensten, Entwickler, sowie pädagogische Fachkräfte und soll helfen, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu etablieren. Es basiert auf Gefährdungsphänomenen im Internet, insbesondere in Social Media, Messengerdiensten und Online-Games. Es beinhaltet Grafiken, die potenzielle Eskalationswege von sexualisierter Gewalt im digitalen Umfeld aufzeigen, sowie Möglichkeiten zur präventiven oder intervenierenden Einwirkung. Die dargestellten Eskalationswege können durch geeignete Maßnahmen unterbrochen werden, und das Instrument bietet präventive Handlungsmöglichkeiten für pädagogische Einrichtungen.

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  • Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission der Länder für einen Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag (6. MÄStV)

    Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission der Länder für einen Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag (6. MÄStV)

    Stiftung digitale Chancen

    2023

    Am 8. November 2023 hat die Rundfunkkommission der Länder ihren Diskussionsentwurf für einen Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag veröffentlicht. Der vorgelegte Entwurf enthält neben den Anpassungsnotwendigkeiten in Umsetzung des Digital Services Act (DSA) eine Reihe von Vorschlägen zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)." Die Stiftung digitale Chancen bezieht hierauf Stellung.

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  • Kindersicherung für Spotify

    Medien kindersicher

    Spotify ist eine Musikstreaming-Plattform, auf welcher Hörbücher, Podcasts, Videopodcasts und Musik abgerufen werden können. Die Plattform kann auf Computern, Smartphones, Tablets, Smart-TVs und auch einigen Spielekonsolen genutzt werden. Spotify bietet eine kostenfreie Variante mit Werbeunterbrechungen und zusätzlich kostenpflichtige Abonnements für Einzelpersonen oder Familien. Diese kommen ohne Werbung aus und Titel können auch offline, also ohne Internetverbindung, angehört werden. Einstellungen zum Kinder- und Jugendschutz bei Spotify lassen sich am einfachsten an einem Computer, Smartphone oder Tablet vornehmen. Die größte Herausforderung für Eltern besteht darin, dass Kinder sich über Spotify Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten verschaffen können.

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  • Eure Kinderrechte – Das Arbeitsheft zur Broschüre

    Eure Kinderrechte – Das Arbeitsheft zur Broschüre

    National Coalition Deutschland & Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

    2024

    Im Jahr 2022 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die „National Coalition – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“ die Broschüre „Eure Kinderrechte“ veröffentlicht – jetzt gibt es dazu auch ein Arbeitsheft. Es dient dazu, die Inhalte der Broschüre zu vertiefen, die Auseinandersetzung mit Kinderrechte-Themen insgesamt zu fördern und weitergehende Arbeitsmaterialien, zum Beispiel auch für Schulen, anzubieten.Beim Familienministerium kann das Arbeitsheft kostenfrei im Klassensatz bestellt werden. Klicken Sie hierfür auf den Link "Externe Quelle öffnen". Dort finden Sie das Arbeitsheft zur Bestellung. Wenn Sie mehr Exemplare benötigen als die Bestellmenge zulässt und es sich bei Ihrer Einrichtung um eine Behörde oder eine andere öffentliche Einrichtung wie eine Schule oder eine Kita handelt, können Sie mehr Exemplare bestellen. Schicken Sie dazu eine Email an publikationen@bundesregierung.de.

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  • Die Deutsche Jugendfeuerwehr – dem Kindeswohl verpflichtet!

    Die Deutsche Jugendfeuerwehr – dem Kindeswohl verpflichtet!

    Deutsche Jugendfeuerwehr

    2013

    Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht bezeichnet, das sowohl das körperliche, geistige oder seelische Wohlergehen eines Kindes oder einer/eines Jugendlichen als auch ihre/seine gesunde Entwicklung umfasst. Aufgrund der Werteorientierung der Jugendfeuerwehr hat die Jugendarbeit in der Feuerwehr einen Schutz- und Erziehungsauftrag, der sich auch aus dem § 8a SGB VIII ableitet. Auch verpflichtet die Kinderrechtskonvention die Jugendfeuerwehr, Kinder und Jugendliche zu schützen, zu fördern und zu beteiligen, um das Kindeswohl zu gewähren.

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  • Kinderschutz – hat höchste Priorität

    Kinderschutz – hat höchste Priorität

    Deutsche Jugendfeuerwehr

    Kein Datum

    Nicht die feuerwehrtechnische Ausbildung oder die Brandschutzerziehung – nein, das Kindeswohl und der Kinderschutz müssen für die Jugendfeuerwehr in den Nachwuchsgruppen der Feuerwehr die wichtigsten Grundlagen sein. Nur auf dieser Basis darf die Jugendfeuerwehr sich überhaupt in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einbringen. Es geht in diesem Beitrag um erhöhte Aufmerksamkeit, ganz persönliche Grenzen und den Versuch, das wichtige Thema Kinderschutz "feuerwehrgerecht" zu erklären. Die Jugendleiter:innen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren sind zumeist Feuerwehrfrauen und -männer, unter ihnen befinden sich nur ganz wenige ausgebildete Erzieher:innen und Pädagog:innen. Ein Umstand, den wir uns in den Feuerwehren immer wieder bewusstmachen müssen. Nicht jeder Feuerwehrmensch, dass jeder "Feuerwehrmensch" auch gleichzeitig als Jugendwart:in oder Betreuer:in geeignet ist. Vor allem nicht mit Blick auf das Kindeswohl.

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  • Aktiver Kinderschutz partizipativ – Methodenhandbuch zur Erstellung von Kinderschutzrichtlinien

    Aktiver Kinderschutz partizipativ – Methodenhandbuch zur Erstellung von Kinderschutzrichtlinien

    ECPAT Deutschland e.V.

    2020

    Für die Ausgestaltung von sicheren Orten, an welchen Kinder und Jugendliche betreut werden oder ihre Freizeit verbringen, haben Erwachsene einen besonderen Schutzauftrag. Zugleich haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beteiligung an allen Belangen, die sie betreffen. Die vorliegende Publikation „Aktiver Kinderschutz partizipativ–Methodenhandbuch zur Erstellung von Kinderschutzrichtlinien“ stellt konsequent das Thema Partizipation in den Fokus. Das Handbuch verfolgt das Ziel der Methodenvermittlung und enthält zahlreiche Hinweise für verschiedene Zielgruppen, Organisationsformen, Bereiche und Ausgangssituationen. Grundlagen, Lern- und Evaluationsformen, aber auch Fachinhalte werden nur kurz angeschnitten. Jedes der fünf Module wird durch einen kurzen inhaltlichen Text zum Hintergrund und seiner Zielsetzung eingeleitet.

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  • Wie du mit Cybermobbing im Klassenraum und online umgehst | Digitale Bildung³

    Wie du mit Cybermobbing im Klassenraum und online umgehst | Digitale Bildung³

    Teach first Deutschland gGmbh

    2021

    Ein Drittel aller Jugendlichen gibt an, bereits Cybermobbingfälle im eigenen Bekanntenkreis erlebt zu haben. Der digitale Raum bietet nicht nur Möglichkeiten, sich schnell mit vielen Menschen auszutauschen, sondern auch Angriffsflächen für Beleidigungen und Hass. Umso wichtiger ist es, bei Schülerinnen und Schülern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welche Arten von Cybermobbing es gibt. Wie man sich selbst und seine Schülerinnen und Schüler schützen kann, erklärt MrWissen2go in diesem Video der Reihe „Zugeschaut | Digitale Bildung³“.

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  • Kindersoldaten

    Kindersoldaten

    Praetor Verlagsgesellschaft mbH

    Kein Datum

    Die Website gibt Auskunft über die Reglungen der UN-Kinderrechtskonvention zum Thema Kindersoldaten.

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  • Kindersoldaten – Sowohl Opfer als auch Täter

    Kindersoldaten – Sowohl Opfer als auch Täter

    UNO Flüchtlingshilfe

    2019

    Kinder sind die Hauptleidenden in Kriegen. Insbesondere wenn sie als Soldaten rekrutiert werden und gezwungen sind, zu töten oder schreckliche Gewalttaten zu begehen. Kinder werden als „Kanonenfutter“ an die Front oder als lebende Bomben in den Tod geschickt. Das ist eine Verletzung der Kinderrechte und wird bei Kindern unter 15 Jahren als Kriegsverbrechen eingestuft. Kindersoldat*innen sind Opfer, die gezwungen werden zum Täter zu werden.

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