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ECPAT Deutschland e.V. , Stiftung digitale Chancen & Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
2023
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat gemeinsam mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ein Instrument zur Risikobewertung sexualisierter Gewalt im digitalen Umfeld entwickelt. Das Instrument richtet sich an Anbieter von Online-Diensten, Entwickler, sowie pädagogische Fachkräfte und soll helfen, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu etablieren. Es basiert auf Gefährdungsphänomenen im Internet, insbesondere in Social Media, Messengerdiensten und Online-Games. Es beinhaltet Grafiken, die potenzielle Eskalationswege von sexualisierter Gewalt im digitalen Umfeld aufzeigen, sowie Möglichkeiten zur präventiven oder intervenierenden Einwirkung. Die dargestellten Eskalationswege können durch geeignete Maßnahmen unterbrochen werden, und das Instrument bietet präventive Handlungsmöglichkeiten für pädagogische Einrichtungen.
Mehr erfahren: Instrument zur Risikobewertung sexualisierter Gewalt im digitalen Umfeld
Stiftung digitale Chancen
2023
Das Bundesministerium der Justiz will dem Koalitionsvertrag folgend ein Gesetz gegen digitale Gewalt erarbeiten. Mit dem Gesetz soll die persönliche Rechtsdurchsetzung bei etwaigen Übergriffen auf die eigene Person im digitalen Umfeld gestärkt werden. Im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfes wurden am 12. April 2023 durch das Bundesministerium der Justiz ein Eckpunktepapier sowie begleitende Materialien veröffentlicht, zu denen bis zum 26. Mai 2023 Stellung genommen werden kann. Diese Möglichkeit nutzte die Stiftung Digitale Chancen und gab Hinweise und Anregungen zu den vorliegenden Eckpunkten. Fokus liegt insbesondere auf den Perspektiven von Kindern und Jugendlichen und unter Rückgriff auf die Expertise aus dem Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ .
Mehr erfahren: Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz gegen digitale Gewalt
Stiftung digitale Chancen
2023
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr führt gemäß Paragraph 47 Absatz 1 GGO ein Verfahren zur Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden zu oben genanntem Gesetzentwurf durch. Die Stiftung Digitale Chancen nutzte dieses Beteiligungsverfahren und gab Hinweise und Anregungen zu dem vorliegenden Referentenentwurf. Fokus liegt dabei insbesondere auf die Kinderrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention sowie die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (General Comment #25) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld sowie daraus resultierende Belange von Kindern und Jugendlichen und unter Rückgriff auf die Expertise aus dem Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ .
Mehr erfahren: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments
Stiftung digitale Chancen
2023
Am 8. November 2023 hat die Rundfunkkommission der Länder ihren Diskussionsentwurf für einen Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag veröffentlicht. Der vorgelegte Entwurf enthält neben den Anpassungsnotwendigkeiten in Umsetzung des Digital Services Act (DSA) eine Reihe von Vorschlägen zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)." Die Stiftung digitale Chancen bezieht hierauf Stellung.
Mehr erfahren: Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission der Länder für einen Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag (6. MÄStV)
Stiftung digitale Chancen
2023
Das Bundesministerium der Justiz hat am 17. November 2023 die Verbändebeteiligung zu dem Referentenentwurf eröffnet, die Aufforderung an betroffene Fachkreise sowie Organisationen versandt und um Rückmeldung bis zum 15. Dezember 2023 gebeten. Diese Möglichkeit nutzt die Stiftung Digitale Chancen und gibt nachstehend Hinweise sowie Anregungen zu dem Entwurf. Fokus liegt dabei insbesondere auf die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen und unter Rückgriff auf die Expertise aus dem Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ sowie den fachlichen Austausch im Expert:innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt.
Mehr erfahren: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragraph 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2016
Ein Diskussionsbeitrag der National Coalition zu Kinderrechten und Umwelt.
Mehr erfahren: Kinderrechte und Umwelt
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2014
Positionspapier zu den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 5. Februar 2014 hinsichtlich einer Umsetzungsstruktur der UN-Kinderrechten in Deutschland.
Mehr erfahren: Die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen: Monitoring, Datenerhebung und -auswertung, regierungsinterne Koordination und Beschwerdemanagement
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2010
Wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz zum Thema “Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung: Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-KRK im deutschen Recht?”.
Mehr erfahren: Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung: Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-KRK im deutschen Recht?
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2020
Kinder berichten, dass sie sich durch komplizierte Ausdrücke von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen fühlen, sich nicht beteiligen können oder auch den Mut verlieren. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt deshalb, Informationen so zu verbreiten, dass alle sie verstehen. Deswegen veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte den Ergänzenden Bericht in Einfacher Sprache.
Mehr erfahren: Ergänzender Bericht an die Vereinten Nationen – In Einfacher Sprache
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2023
Das Netzwerk Kinderrechte veröffentlicht die Abschließende Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses zum 5. und 6. Staatenbericht Deutschlands in Einfacher Sprache. In einem Workshop mit Jugendlichen wurde das Format und die Darstellung besprochen. Das Büro für barrierefreie Information capito Berlin hat die Aufbereitung in Einfacher Sprache übernommen sowie Text und Grafik von Jugendlichen prüfen lassen.
Mehr erfahren: Was Deutschland tun muss, um die Kinderrechte umzusetzen – Einfache Sprache© 2025 National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.