
Unicef Deutschland
2026
In dem Video besucht der bekannte Moderator Tobias Krell eine Kinderrechteschule und erlebt, wie Kinderrechte im Schulalltag gelebt und umgesetzt werden. Schüler:innen und Lehrkräfte erklären Tobi, dass Kinder an ihrer Schule nicht nur lernen, was Kinderrechte sind, sondern aktiv Mitbestimmung und Beteiligung erleben – zum Beispiel in Klassenräten, in der Schülervertretung und in Projekten wie der Kinderrechte‑AG. Eine kinderrechtsorientierte Haltung verändert den Schulalltag, stärkt Beziehungen stärkt und fördert die Teilhabe von Kindern an Entscheidungen, ohne die notwendigen Regeln und Grenzen zu vernachlässigen.
Mehr erfahren: Was ist eine Kinderrechteschule? Unicef Erklärvideo mit Tobias Krell
Florian Höhne, Konstantin Lindner, Manfred L. Pirner, Lizenz: CC-BY-SA 4.0
2026
In dem Fachartikel wird das Phänomen des Kidfluencings im Spannungsfeld zwischen Teilhabe und Schutzrechten betrachtet. Ausgehend von der UN-Kinderrechtskonvention argumentieren die Autor:innen, dass Kidfluencing zwar Potenziale für Selbstverwirklichung, Partizipation und Kompetenzerwerb bietet, zugleich jedoch erhebliche Risiken birgt: Insbesondere werden Verletzungen der Privatsphäre, wirtschaftliche Ausbeutung, unklare Arbeitsverhältnisse sowie Belastungen für Entwicklung und Wohlbefinden problematisiert. Kinder handeln häufig nicht vollständig autonom, sondern unter Einfluss oder Kontrolle von Eltern und kommerziellen Interessen, wodurch ihre Rechte auf Schutz und freie Entfaltung gefährdet sein können. Insgesamt kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass Kidfluencing in einer rechtlichen Grauzone liegt und stärkere Regulierung sowie eine konsequente Orientierung am Kindeswohl erforderlich sind, um Rechteverletzungen zu vermeiden.Der Fachartikel sowie der gesamte Band Digitalitätsethische Souveränität. Theologische und religionsdidaktische Perspektiven auf Influencer:innen sind als PDF kostenfrei verfügbar. Der vorgestellte Artikel kann auf den Seiten 135 – 150 nachgelesen werden.
Mehr erfahren: Kidfluencing aus kinderrechtlicher Perspektive: Selbstverwirklichung oder Rechtsverletzung?
Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. (nifbe)
2026
Der Artikel beschreibt die kollegiale Fallberatung als strukturierte, praxisnahe Methode der gegenseitigen Beratung unter Fachkräften, bei der herausfordernde Fragestellungen in einer Gruppe systematisch reflektiert und lösungsorientiert bearbeitet werden. Neben Kollegialer Fallberatung werden Begriffe wie Kollegiale Beratung, Kollegiale Supervision, Kollegiale Fallsupervision, Fallbesprechung oder Intervision synonym verwendet. Zentrales Merkmal ist ein klarer, moderierter Ablauf in mehreren Phasen (z. B. Fallvorstellung, Perspektivwechsel, Hypothesenbildung und Entwicklung von Lösungen), der die Nutzung unterschiedlicher Erfahrungen und Sichtweisen ermöglicht. Ziel ist es, durch den Austausch auf Augenhöhe ein tieferes Fallverständnis sowie neue Handlungsoptionen zu entwickeln. Die Ergebnisse zeigen, dass die Methode sowohl die individuelle Handlungskompetenz und Reflexionsfähigkeit stärkt als auch zur Professionalisierung, Teamkultur und Organisationsentwicklung beiträgt, vorausgesetzt, es bestehen geeignete Rahmenbedingungen wie Vertrauen, Verbindlichkeit und klare Rollenstrukturen.
Mehr erfahren: Kollegiale Fallberatung – eine Methode mit Potenzial
Forum Kinder- und Jugendsport
2025
Im Herbst 2024 werden Kinderrechte erstmals explizit in der Jugendordnung der Deutschen Sportjugend (DSJ) benannt und ergänzt den Grundsatz- und Wertekanon. Die Autorin des Fachartikels zeigt, dass Sport ein zentraler Lebensbereich von Kindern und jungen Menschen ist, in dem ihre Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe aktiv umgesetzt werden müssen. Dabei wird betont, dass Kinder im Sport nicht nur teilnehmen, sondern als eigenständige Rechtsträger:innen ernst genommen werden sollen – mit Anspruch auf Mitbestimmung, gewaltfreie Umgebungen und gleiche Teilhabechancen. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass es in der Praxis noch Defizite gibt, etwa bei Beteiligungsstrukturen, beim Kinderschutz oder beim Abbau von Zugangshürden. Kinderrechte sollten in der Sportpraxis mit jungen Menschen als Maßstab verankert und nicht nur formal anerkannt, sondern systematisch im sportlichen Alltag gelebt werden.Der Artikel ist erschienen in: Forum Kind Jugend Sport 6, S. 3–6 (2025).
Mehr erfahren: Kinderrechte im Sport
Save the Children Deutschland e.V.
2026
Viele geflüchtete Kinder wünschen sich sichere Orte zum Spielen, Lernen und einfach Kindsein. Doch oft fehlen Informationen und Zugänge oder sie erleben Ausschlüsse.Die Handreichung von Save the Children Deutschland zeigt praxisnah, wie Fachkräfte diese Kinder aktiv erreichen können und welche Schritte helfen, Barrieren früh mitzudenken. Sie unterstützt außerdem dabei, Diskriminierung zu erkennen und professionell darauf zu reagieren.Die Materialien bieten konkrete Tipps, Praxisbeispiele und Reflexionsfragen – für wirklich inklusive, empowernde Freizeitangebote.
Mehr erfahren: Freizeit ist für alle Kinder- Ein Leitfaden für Arbeit mit Kindern mit und ohne Fluchthintergrund
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
2024
In dem Video geht es um die Bedeutung von Menschen- und Kinderrechten im Sport. Es wird erklärt, dass alle Menschen – auch im Sport – grundlegende Rechte haben. Sportorganisationen wie der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Sportjugend haben sich verpflichtet, Menschen- und Kinderrechte zu achten und zu fördern. Dabei werden zentrale Themen wie Diskriminierung, Teilhabe, Gesundheit, faire Arbeitsbedingungen, Gewaltprävention und Gleichberechtigung angesprochen. Viele Organisationen arbeiten in Projekten, durch Leitlinien und in Gremien aktiv daran, diese Werte umzusetzen und ein respektvolles, faires Miteinander zu stärken. Das Video ist mit Untertiteln in deutscher Sprache verfügbar.Auf der Themenseite Sport und Menschenrechte des DOSB finden sich weitere Informationen.
Mehr erfahren: Erklärvideo: Sport und Menschenrechte im DOSB und der dsj
Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V.
2025
Das Poster vermittelt Kinderrechte, die beim Sport – aber auch darüber hinaus – wichtig sind, auf kindgerechte und anschauliche Weise. Im Mittelpunkt steht, dass Kinder ein Recht auf Schutz, Förderung und Mitbestimmung haben. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Bildung, Gesundheit, Spiel und Freizeit sowie darauf, die eigene Meinung frei zu äußern und ernst genommen zu werden. Gleichzeitig wird betont, dass Kinder vor Gewalt, Ausbeutung und Diskriminierung geschützt werden müssen. Auf der Themenseite Kinderrechte der Deutschen Sportjugend ist das Poster digitalisert zu finden – hier können einzelne Rechte angeklickt und Erklärungen dazu durchgelesen werden.
Mehr erfahren: Kinderrechte im Sport
Europäische Union
2014
In dem Leitfaden wird die Anwendung der Brüssel-IIa-Verordnung im Bereich der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren der elterlichen Verantwortung innerhalb der EU erläutert. Es werden die zentralen Regelungen zur gerichtlichen Zuständigkeit erklärt, zu Verfahren bei Trennung, Scheidung und Sorgerecht sowie insbesondere zu grenzüberschreitenden Kindesentführungen und Rückführungsverfahren. Ziel ist es, Praktiker:innen – insbesondere Gerichten und Rechtsanwender:innen – durch Beispiele, Erläuterungen und Hinweise die einheitliche und korrekte Anwendung der Verordnung in grenzüberschreitenden Familiensachen zu erleichtern, wobei nationale materielle Rechtsordnungen unberührt bleiben.
Mehr erfahren: Praxisleitfaden für die Anwendung der Brüssel-IIa-Verordnung
Europäische Union
2024
In der Studie werden internationale Kindesentführungen durch Eltern aus der EU in Drittstaaten analysiert und aufgezeigt, dass das zentrale Instrument – das Haager Übereinkommen von 1980 – zwar grundsätzlich wirksam ist und die Rückführung entführter Kinder sich deutlich verbessert hat, seine Anwendung jedoch mit erheblichen praktischen Problemen verbunden ist. Insbesondere bestehen Unterschiede in der Umsetzung zwischen Staaten, Schwierigkeiten bei Fällen mit häuslicher Gewalt sowie große Herausforderungen bei Entführungen in Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind. In der Studie werden die teils gravierenden Folgen für Kinder und Eltern betont und für stärkere internationale Zusammenarbeit plädiert, für bessere Schutzmechanismen z. B. bei Gewaltkontexten, mehr Mediation sowie eine Weiterentwicklung und Pflege des bestehenden Rechtsrahmens, um ihn an gesellschaftliche Veränderungen anzupassen.
Mehr erfahren: Parental Child Abductions to Third Countries
© Bundesverband Trans* e.V.; Lizenz: CC BY-ND 4.0
2025
Das #transjugend Portal ist ein Online-Angebot für junge Menschen, die trans* sind oder sich fragen: „Bin ich trans*?“ Die Inhalte für das Portal werden im Rahmen verschiedener Community-Treffen und Workshops zusammen mit jungen trans* Menschen erstellt.
Mehr erfahren: #transjugend Portal© 2025 National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.