
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2024
Four years have passed since the supplementary report was submitted in 2019. A coronavirus-related update in 2020 deepened the implementation of some topics. The time between two supplementary reports is intensive but long. We therefore drew an interim conclusion together with the members of our network in 2023. Where do we stand in the implementation of children's rights in Germany? Seit Abgabe des Ergänzenden Berichts im Jahr 2019 sind vier Jahre vergangen. Ein coronabedingtes Update hat im Jahr 2020 die Umsetzung einiger Themen vertieft. Die Zeit zwischen zwei Ergänzenden Berichten ist intensiv, aber lang. Deshalb haben wir im Jahr 2023 gemeinsam mit den Mitgliedern unseres Netzwerks ein Zwischenfazit gezogen. Wo stehen wir bei der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland?
Mehr erfahren: Interim report On the child rights situation in Germany
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2014
Positionspapier zu den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 5. Februar 2014 hinsichtlich einer Umsetzungsstruktur der UN-Kinderrechten in Deutschland.
Mehr erfahren: Die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen: Monitoring, Datenerhebung und -auswertung, regierungsinterne Koordination und Beschwerdemanagement
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2010
Wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz zum Thema “Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung: Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-KRK im deutschen Recht?”.
Mehr erfahren: Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung: Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-KRK im deutschen Recht?
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2020
Kinder berichten, dass sie sich durch komplizierte Ausdrücke von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen fühlen, sich nicht beteiligen können oder auch den Mut verlieren. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt deshalb, Informationen so zu verbreiten, dass alle sie verstehen. Deswegen veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte den Ergänzenden Bericht in Einfacher Sprache.
Mehr erfahren: Ergänzender Bericht an die Vereinten Nationen – In Einfacher Sprache
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2023
Das Netzwerk Kinderrechte veröffentlicht die Abschließende Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses zum 5. und 6. Staatenbericht Deutschlands in Einfacher Sprache. In einem Workshop mit Jugendlichen wurde das Format und die Darstellung besprochen. Das Büro für barrierefreie Information capito Berlin hat die Aufbereitung in Einfacher Sprache übernommen sowie Text und Grafik von Jugendlichen prüfen lassen.
Mehr erfahren: Was Deutschland tun muss, um die Kinderrechte umzusetzen – Einfache Sprache
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
2019
Für diesen Bericht über die Kinderrechte in Deutschland haben 101 Organisationen der National Coalition Deutschland über zwei Jahre zusammengearbeitet. Mit dem Ergänzenden Bericht übernimmt die National Coalition Deutschland zum vierten Mal die Verantwortung zur Kommentierung und Ergänzung des Staatenberichts der Bundesregierung, der am 4. April 2019 veröffentlicht wurde.
Mehr erfahren: Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschlandhumanrights.ch
2023
Bei den «speziellen Verfahren» («special procedures») des UN-Menschenrechtsrates handelt es sich um unabhängige Menschenrechtsexpert*innen mit einem Mandat zur Berichterstattung und Beratung zu Menschenrechten aus einer thematischen oder länderspezifischen Perspektive. Unter anderem können diese unabhängigen Menschenrechtsexpert*innen auf ihnen gemeldete einzelne mutmassliche Menschenrechtsverletzungen oder systematische Bedenken hinsichtlich einer menschenrechtlichen Situation reagieren, indem sie Mitteilungen an den betreffenden Staat oder relevante Personen machen. Mit einer solchen Mitteilung können sie die ihnen zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe darlegen und um deren Klärung bitten.
Mehr erfahren: How to UN Special Rapporteurshumanrights.ch
2023
Eine Person oder unter Umständen eine Personengruppe kann bei bestimmten UN-Ausschüssen eine Verletzung von bestimmten, in den einschlägigen Menschenrechtsverträgen anerkannten Rechten durch die Schweiz geltend machen. Unsere praktische Anleitung «How to UN Committee» (Stand Oktober 2023) erklärt, wie eine Mitteilung an einen UN-Ausschuss eingereicht wird und wie das entsprechende Verfahren abläuft. Zahlreiche nützliche Informationen, Ressourcen oder Fallbeispiele sind verlinkt.
Mehr erfahren: How to UN Committee
National Coalition Deutschland & Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
2024
Im Jahr 2022 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die „National Coalition – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“ die Broschüre „Eure Kinderrechte“ veröffentlicht – jetzt gibt es dazu auch ein Arbeitsheft. Es dient dazu, die Inhalte der Broschüre zu vertiefen, die Auseinandersetzung mit Kinderrechte-Themen insgesamt zu fördern und weitergehende Arbeitsmaterialien, zum Beispiel auch für Schulen, anzubieten.Beim Familienministerium kann das Arbeitsheft kostenfrei im Klassensatz bestellt werden. Klicken Sie hierfür auf den Link "Externe Quelle öffnen". Dort finden Sie das Arbeitsheft zur Bestellung. Wenn Sie mehr Exemplare benötigen als die Bestellmenge zulässt und es sich bei Ihrer Einrichtung um eine Behörde oder eine andere öffentliche Einrichtung wie eine Schule oder eine Kita handelt, können Sie mehr Exemplare bestellen. Schicken Sie dazu eine Email an publikationen@bundesregierung.de.
Mehr erfahren: Eure Kinderrechte – Das Arbeitsheft zur Broschüre
DIMR
2022
Monitoring von Kinder- und Jugendrechten bedeutet, die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu beobachten und zu bewerten („to monitor“ (engl.) = überwachen, kontrollieren). Diese Information beschreibt die Grundlagen eines kinderrechtlichen Monitorings, erläutert unterschiedliche Formen von Monitoring und geht insbesondere auf das unabhängige Monitoring ein.
Mehr erfahren: Kinderrechte im Blick© 2025 National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.