Staatenberichte der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Erscheinungsjahr
2022

Autor:innen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sprache
Deutsch

Art des Medium
Artikel & Fachtext

Bildungsbereiche
Studium

Themenfelder
Monitoring

Die deutsche Bundesregierung muss regelmäßig Staatenberichte zum Umsetzungsstand der Kinderrechte vorlegen, weil sie die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat und daher völkerrechtlich verpflichtet ist, über die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zu berichten. Diese Berichte werden dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt und enthalten Informationen darüber, wie Deutschland die Rechte von Kindern in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Schutz vor Gewalt, Teilhabe und Gleichberechtigung umsetzt. Sie zeigen auch auf, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um bestehende Defizite zu beheben, und dienen als Grundlage für Empfehlungen des Ausschusses zur weiteren Verbesserung der Lage von Kindern.

Fünfter und Sechster Staatenbericht

Der Bericht wurde im Februar 2019 beschlossen und fasst die Entwicklungen seit 2014 zusammen. In dem Bericht wird dokumentiert, wie Deutschland – gemäß Artikel 44 der Konvention – seine Gesetzeslage und Praxis systematisch überprüft und an die Konvention sowie die beiden Fakultativprotokolle (gegen Kindersoldaten und Kinderhandel/Sexualausbeutung) angepasst hat. Der Bericht zeigt Fortschritte in Bereichen wie Schutz vor sexualisierter Gewalt, Jugendbeteiligung, Rechtsangleichungen sowie frühen Bildungs- und Gesundheitssystemen. Er beschreibt die Einführung einer nationalen Kinderrechtsstrategie, rechtlicher Reformen (§ SGB VIII, Straf- und Familienrecht), institutioneller Maßnahmen (Monitoring, Dialog mit Zivilgesellschaft, Beteiligung von Kindern) und bilateraler Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung der Kinderrechte.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den Fünften und Sechsten Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention in einer kindgerechten Fassung herausgegeben. Diese kann hier heruntergeladen werden.

Hier sind vergangene Staatenberichte in deutscher und englischer Sprache zu finden.

Ein rotes Deckblatt mit Überschrift und Logos.

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