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Europäische Kommission
2021
Die Europäische Kommission stellt ihre Strategie für die Umsetzung der Kinderrechte dar und geht dabei auf Beteiligung, Kinderarmut, Gesundheit, inklusive Erziehung, Gewalt gegen Kinder, kinderfreundliche Justiz, digitale Medien und den Beitrag zur globalen Stärkung der Kinderrechte ein. Die Strategie macht zudem deutlich, wie die Kinderrechte in alle Aktivitäten der EU eingebettet sein sollen.
Mehr erfahren: EU-Kinderrechtsstrategie
Kultusministerkonferenz
2006
Die KMK bekennt sich ausdrücklich zur Kinderrechtskonvention und betont die Subjektstellung des Kindes. Sie führt Maßnahmen an, mit denen sie über die Kinderrechtskonvention informieren und für die Umsetzung der Kinderrechte im Schulbereich sorgen will.
Mehr erfahren: Erklärung der Kultusministerkonferenz vom 03.03.2006 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes
European Commission
2021
The European Commission presents its strategy for the implementation of children's rights, addressing participation, child poverty, health, inclusive education, violence against children, child-friendly justice, digital media and the contribution to the global strengthening of children's rights. It also makes clear how children's rights should be embedded in all EU activities. Die Europäische Kommission stellt ihre Strategie für die Umsetzung der Kinderrechte dar und geht dabei ein auf Beteiligung, Kinderarmut, Gesundheit, inklusive Erziehung, Gewalt gegen Kinder, kinderfreundliche Justiz, digitale Medien und den Beitrag zur globalen Stärkung der Kinderrechte. Sie macht zudem deutlich, wie die Kinderrechte in alle Aktivitäten der EU eingebettet sein sollen.
Mehr erfahren: EU Strategy on the Rights of the Child
Makista e. V., DKHW, EducationY, UNICEF Deutschland
2020
Das Deutsche Kinderhilfswerk, EducationY, Makista und das Deutsche Komitee für UNICEF definieren die Merkmale, die eine Schule zur Kinderrechtsschule machen, und bieten eine Checkliste mit Bewertungskriterien und Beispielen für deren Umsetzung an. Dabei geht es um folgende Dimensionen: Bildung über Kinderrechte: Information und Wissen, Bildung durch Kinderrechte: Schulkultur, Haltung, Partizipation und Mitgestaltung der Lernumgebung, Bildung für Kinderrechte: Engagement in der Schule und darüber hinaus.
Mehr erfahren: Kinderrechteschulen in Deutschland
evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf)
2021
Die Debatte um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz war lange festgefahren. Auf der einen Seite wird eine juristische Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung nicht gesehen und im Gegenteil vor unbeabsichtigten und unerwünschten Folgewirkungen gewarnt. Insbesondere wird befürchtet, die Formulierung von ausdrücklichen Kinderrechten im Grundgesetz könne zur Schwächung der Elternverantwortung beitragen und dem Staat stärkere Eingriffsmöglichkeiten als bisher geben. Auf der anderen Seite wird eine Änderung der Verfassung dringend angemahnt und um die Einführung eines umfassenden Kinderrechtekatalogs in das Grundgesetz gerungen. Um diesen jahrzehntelangen Streit zu beenden sind – jeweils unterschiedliche – Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Deshalb hat die eaf einen Alternativvorschlag erarbeitet, der geeignet sein könnte, die erforderlichen Zweidrittelmehrheiten zu erreichen.
Mehr erfahren: Kinderrechte und Grundgesetz – eaf-Alternativvorschlag zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit
ECPAT Deutschland e.V.
2018
Der Terminologische Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt motiviert zur Nutzung einer angemessenen Sprache und bietet alternative Formulierungen an. Wir müssen keine neue Sprache lernen, wir müssen nur bewusster mit ihr umgehen.
Mehr erfahren: Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt
ECPAT Deutschland e.V.
2020
Minderjährige Betroffene von Menschenhandel haben besondere Rechte, die in internationalen und europäischen Verträgen festgeschrieben sind und in Deutschland umgesetzt werden müssen. Der erste Teil einer neuen Factsheet-Reihe zu Handel mit Kindern von ECPAT Deutschland bietet eine Übersicht über diese Richtlinien und Verträge und die damit einhergehenden Pflichten für Staaten, um den Schutz Minderjähriger vor Handel und Ausbeutung zu gewährleisten. Außerdem wird beleuchtet, wie die Umsetzung dieser besonderen Rechte in Deutschland begleitet und evaluiert wird.
Mehr erfahren: Fact Sheet: Handel mit Kindern
Deutsche Liga für das Kind e.V.
2022
frühe Kindheit ist die interdisziplinäre Fachzeitschrift rund um Kinder im Alter von null bis sechs Jahren. Aktuell erscheint die Zeitschrift 6 Mal jährlich. Die frühe Kindheit legt in jeder Ausgabe einen thematischen Schwerpunkt z.B. auf Geburt, Pädiatrie, Kinderpsychiatrie und Entwicklungspsychologie, Kindheitspädagogik, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Kindschafts- und Familienrecht oder Soziologie. Darüber hinaus wird über aktuelle Entwicklungen über alle Kinder betreffenden Fragen in Gesellschaft und Politik berichtet. Die Artikel stammen von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen unterschiedlicher Fachrichtungen.
Mehr erfahren: Frühe Kindheit
United Nations Committee on the Rights of the Child
2022
Concluding Observations by the UN Committee on the Rights of Child on the fifth and sixth combined periodic reports of Germany published on the 23rd September 2022. Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zum fünften und sechsten kombinierten periodischen Bericht Deutschlands, veröffentlicht am 23. September 2022.
Mehr erfahren: Concluding observations on the combined fifth and sixth periodic reports of Germany
Ausschuss für die Rechte des Kindes bei den Vereinte Nationen
2022
Die Abschließenden Bemerkungen sind die schriftlichen Empfehlungen des UN‑Ausschusses für die Rechte des Kindes, die nach Prüfung eines Staatenberichts erstellt werden. Nach den regelmäßigen Berichtsverfahren — meist alle fünf Jahre — analysiert der Ausschuss in Genf die Fortschritte und Mängel bei der Umsetzung der UN‑Kinderrechtskonvention. Die abschließenden Bemerkungen fassen seine Einschätzung zusammen, formulieren Kritik und konkrete Empfehlungen, in welchen Bereichen wie z. B. Schutz vor Gewalt, Inklusion, Gesundheit oder Kinderbeteiligung Handlungsbedarf besteht. Obwohl diese Empfehlungen nicht rechtlich bindend sind, dienen sie als verbindlicher Orientierungsrahmen — Bund, Länder und Kommunen sind gefordert, sie konstruktiv in nationale Strategien und Reformen einfließen zu lassen. Abschließende Bemerkungen zum kombinierten fünften und sechsten Staatenbericht Deutschlands Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes veröffentlichte nach der Prüfung des kombinierten fünften und sechsten Staatenberichts Deutschlands 2022 seine „Abschließenden Bemerkungen“. In diesen lobt er unter anderem Deutschlands Fortschritte bei der Bekämpfung von Diskriminierung benachteiligter Gruppen, weist jedoch auf anhaltende Defizite in Bereichen wie etwa dem effektiven Schutz vor Gewalt oder der inklusiven Bildung hin. Der Ausschuss gibt konkrete Empfehlungen, z. B. zur Verbesserung von Monitoring‑Mechanismen, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, sowie zur Weiterentwicklung rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen, um die vollen Rechte von Kindern gemäß der UN‑Konvention flächendeckend umzusetzen. Das Netzwerk Kinderrechte hat die Abschließenden Bemerkungen zum 5. und 6. Staatenbericht in Einfacher Sprache veröffentlicht. Die Publikation ist hier zu finden. Die Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für vergangene Berichtsepisoden sind in deutscher und englischer Sprache hier zu finden.
Mehr erfahren: Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes in Deutschland© 2025 National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.