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Gefundene Beiträge: 1691


  • Inklusion in der Schule – wie die Umsetzung in Deutschland gelingt

    Inklusion in der Schule – wie die Umsetzung in Deutschland gelingt

    Deutsches Schulportal der Robert Bosch Stiftung

    2022

    Seit 2009 gilt auch in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention und damit das Recht auf inklusive Bildung. Wie wird dieser Anspruch in den Ländern umgesetzt? Eine Staatenprüfung der Vereinten Nationen zeigte ein ernüchterndes Bild, zahlreiche Veränderungen wurden nach der Prüfung in Deutschland angemahnt. Das Schulportal hat sich in zahlreichen Artikeln mit dieser tiefgreifenden Reform des Bildungssystems befasst. Im Dossier „Inklusion – wo stehen wir?“ sind die Beiträge gesammelt. In diesem Artikel gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen, eine Zusammenfassung aktueller Forschungsergebnisse und ein Pro und Kontra.

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  • Inklusion: Eine Herausforderung auch für die Kinder- und Jugendhilfe

    Inklusion: Eine Herausforderung auch für die Kinder- und Jugendhilfe

    Bundesjugendkuratorium

    2012

    Eine Stellungsnahme des Bundesjugendkuratoriums zur Inklusion in der Jugendhilfe.

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  • Inklusive Jugendarbeit

    Inklusive Jugendarbeit

    Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

    Kein Datum

    Inklusion und Teilhabe junger Menschen mit Beeinträchtigungen: das ist die zentrale Herausforderung für die Kinder- und Jugendarbeit. Darum rückt die Bundesvereinigung Lebenshilfe Jugend, Partizipation und Inklusive Jugendarbeit in den Fokus ihrer Forschung und Arbeit.

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  • Kinder- und Jugendhilfe und Inklusion

    Kinder- und Jugendhilfe und Inklusion

    IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.

    2023

    Bis heute (2023) ist die von der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geforderte gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit körperlichen und geistigen Behinderungen an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht realisiert. Die Zuständigkeit für Teilhabeleistungen für diese Kinder/Jugendlichen liegt bislang bei dem für Erwachsene zuständigen System (Eingliederungshilfe gem. SGB IX). Exklusion wirkt aktuell selbst dort, wo Aufgaben (Kinderschutz) und Leistungen (z.B. Jugendarbeit) des SGB VIII eigentlich schon für alle Kinder gelten.

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  • Integration/Inklusion von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen

    Integration/Inklusion von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend & Familie Berlin

    Kein Datum

    Haben Sie erfahren, dass Ihr Kind eine Behinderung hat oder Auffälligkeiten in seiner Entwicklung zeigt, entstehen viele Fragen nach Fördermöglichkeiten für Ihr Kind? Dann finden Sie hier erste hilfreiche Informationen. Für alle Familien beginnt mit der Geburt eines Kindes ein Lebensabschnitt, der mit vielfältigen Veränderungen, neuen Herausforderungen und Glücksgefühlen einhergeht. Haben Sie erfahren, dass Ihr Kind eine Behinderung hat oder Auffälligkeiten in seiner Entwicklung zeigt, entstehen viele Fragen nach Fördermöglichkeiten für Ihr Kind. Hier finden Sie erste Informationen, welche Möglichkeiten der Förderung es für Ihr Kind gibt, wie Sie Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten, welche sozialrechtlichen, finanziellen, medizinischen und psychologischen Hilfen Sie für Ihr Kind und Ihre Familie in Anspruch nehmen können und wo Sie Beratung und Hilfe bekommen

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  • Thesen zur Schulinklusion | Inklusive Bildung in der Schule

    Thesen zur Schulinklusion | Inklusive Bildung in der Schule

    Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

    Kein Datum

    Die Lebenshilfe hat in den vergangenen Jahren eine intensive innerverbandliche Auseinandersetzung rund um das Thema inklusive Schule geführt. Angestoßen wurde der Dialog über Schulinklusion vom Bundesvorstand, der hierzu Thesen formuliert und breit zum Meinungsaustausch eingeladen hatte.

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  • Frühförderung – Frühe Hilfen sind wirksame Hilfen

    Frühförderung – Frühe Hilfen sind wirksame Hilfen

    Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

    Kein Datum

    Frühförderung ist häufig das erste Angebot, das Eltern eines Kindes mit Behinderung in Anspruch nehmen. Frühförderung ist eine Leistung für Kinder mit (drohender) Behinderung im Alter zwischen null und sechs Jahren. In interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen Disziplinen zusammen. Ihr Ziel: Kinder mit einer (drohenden) Behinderung und ihre Familien sollen die bestmögliche Förderung bekommen. Das heißt, dass Beeinträchtigungen so schnell wie möglich erkannt werden sollen und betroffene Kinder so früh wie möglich unterstützt werden. Frühförderung ist für die Eltern kostenlos. Sie wird unabhängig vom ihrem Einkommen und Vermögen geleistet.

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  • Landtag

    Landtag

    HanisauLand

    2024

    Der Begriff Landtag wird für junge Menschen in einfacher Sprache definiert und im Anschluss werden Fragen zum Thema in einem Chat öffentlich beantwortet.

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  • Adultismus – Die Macht der Erwachsenen über die Kinder Eine kritische Einführung

    Adultismus – Die Macht der Erwachsenen über die Kinder Eine kritische Einführung

    Bertz + Fischer GbR

    2023

    Rassismus und Sexismus sind als Herrschaftsverhältnisse und Formen der Diskriminierung ebenso allgegenwärtig wie (formal) geächtet. Wie aber verhält es sich mit der kaum thematisierten Macht, der junge Menschen unterworfen sind? Kinder und Jugendliche erleben Adultismus auf vielfältige Weise: als Geringschätzung, Missachtung, Entwürdigung, Entwertung, Unterstellung, Stigmatisierung, Vereinnahmung, Überwältigung, Fremdbestimmung, Unterwerfung, Benachteiligung oder Bestrafung. Bei manchen führt Adultismus zu Unsicherheit und Selbstentwertung, bei anderen zu Frustration und Widerstand. Wiederum andere resignieren, verstummen oder geben den erlebten Schmerz an Schwächere weiter. Adultismus versteckt sich häufig sogar hinter Handlungen und Maßnahmen, die vorgeben, dem Schutz junger Menschen zu dienen. Er ist in fast allen Gesellschaften so alltäglich, dass er selten als Problem wahrgenommen wird. Auch in den Wissenschaften ist er bisher kaum untersucht worden. Die Autoren blicken auf Adultismus als Diskriminierungsachse, aber auch als strukturelles Machtverhältnis, das sich etwa in Institutionen, Raumgestaltung oder Politik eingebrannt hat. Sie zeigen mit vielen Beispielen, in welchen Formen er auftritt und das Zusammenleben zwischen jungen und älteren Menschen beeinflusst. Sie erklären, wie er zustande kommt und sich immer wieder erneuert. Sie zeigen aber auch Wege auf, wie ihm der Boden entzogen werden kann, durch Erwachsene ebenso wie durch Kinder und Jugendliche selbst, im Privaten und Beruflichen wie im Politischen. Die Autoren verstehen ihr Buch als eine Anregung zum Handeln, für eine Gesellschaft, in der nicht länger Mächtige über Ohnmächtige herrschen, in der junge Menschen und zukünftige Generationen zu ihrem Recht kommen.

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  • Beschweren erlaubt!

    Beschweren erlaubt!

    Ulrike Urban-Stahl

    2013

    Die Handreichung aus dem Forschungsprojekt "Bedingungen der Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (BIBEK)" gibt 10 Empfehlungen zur Entwicklung und Umsetzung von Beschwerdeverfahren in der Praxis.

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