BZgA, 2020
Der Begriff des Kinderschutzes umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen. Sie zielen darauf ab, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlvernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden. Langfristig sollen die Aktivitäten zudem gesundheitliche Störungen verhindern und Entwicklungschancen erhalten. Präventionsmaßnahmen werden dabei nach drei Gesichtspunkten unterschieden: dem 1 Zeitpunkt der Maßnahme primär, sekundär, tertiär, 2 der Zielgruppe universell, selektiv, indiziert und 3 dem Ansatzpunkt personal, strukturell. Existierende Programme setzen vorrangig im Bereich der Vernachlässigung, Misshandlung oder des Missbrauchs an, Entwicklungsrisiken werden bislang nur begrenzt beachtet.