Hiermit bestätige ich, dass bei der Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Damit wir Ihre Materialien auf dem Kinderrechteportal aufnehmen können, müssen wir uns darauf verlassen können, dass durch die Veröffentlichung auf unserer Website keine Rechte Dritter verletzt werden.
Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn Sie Texte von anderen Personen nutzen, ohne dass dies gestattet ist, Sie in Ihrem Material Bilder verwenden, die das Recht am eigenen Bild von anderen Personen verletzen oder wenn personenbezogene Informationen veröffentlicht werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören.
Das Urheberrecht schützt die konkrete Ausformulierung, das konkrete Bild. (Wenn etwas inhaltsgleich, aber neu, in eigenen Worten formuliert wurde, ist es neu geschaffen.) Wird jedoch absatzweise zitiert, ist das Urheberrecht betroffen. Hier muss ein Hinweis auf das Originalzitat erfolgen: Wenn ein längeres Zitat einer anderen Person benutzt wird, muss begründet werden, warum der Originaltext verwendet wurde (z. B. „Person xy hat dies treffend in Buch xy wie folgt beschrieben: …“).
Beim Persönlichkeitsrecht ist entscheidend, dass Sie nicht das „Recht am eigenen Bild“ einer dritten Person verletzen. Sie müssen sich an die Regeln des Datenschutzes halten; also z. B. keine personenbezogenen Daten verwenden. Auch das Satzungsrecht muss beachtet werden. *