Kinder und Jugendparlamente müssen nicht neutral sein. Und sie sollten es auch nicht

Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB)

Erscheinungsjahr
2025

Autor:innen
Dominik Neumann-Wächter, Dr. Alexander Heger und Dr. Paul Lorenz

Sprache
Deutsch

Art des Medium
Artikel & Fachtext

Bildungsbereiche
Kinder- und Jugendhilfe, Kulturelle und außerschulische Bildung

Themenfelder
Demokratiebildung, Grundgesetz

Kinder- und Jugendparlamente sind keine staatlichen Organe mit Neutralitätspflicht. Sie sind demokratische Beteiligungsformate, die es jungen Menschen ermöglichen, zu politischen Themen Stellung zu beziehen, Interessen zu vertreten und aktiv an kommunalen Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Das Gutachten von Heger und Lorenz bestätigt rechtlich, dass weder das parteipolitische Neutralitätsgebot noch der Beutelsbacher Konsens für diese Gremien gelten. Im Gegenteil: Haltung gegen Rassismus, Ungleichheit oder Menschenrechtsverletzungen entspricht demokratischen Grundwerten. Begleitpersonen dürfen politische Positionen des Gremiums vertreten, solange sie deutlich machen, im Namen des Parlaments zu sprechen. Ziel ist es, Jugendlichen selbstbestimmte Teilhabe und wirksame politische Mitwirkung zu ermöglichen — demokratischer Meinungsstreit inklusive.