Gutachten bezüglich der ausdrücklichen Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz nach Maßgabe der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Erscheinungsjahr
2017

Autor:innen
Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann, Dr. jur. Philipp B. Donath, RA

Sprache
Deutsch

Art des Medium
Artikel & Fachtext

Bildungsbereiche
Kinder- und Jugendhilfe, Studium

Themenfelder
Grundgesetz, Kinderschutz / Schutz vor Gewalt, Kindeswohlvorrang, Monitoring, Partizipation

In dem Gutachten von Hofmann und Donath im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks wird untersucht, inwiefern die UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht angemessen umgesetzt ist. Es zeigt, dass Kinderrechte zwar aus allgemeinen Grundrechten ableitbar sind, in der Praxis jedoch oft unzureichend berücksichtigt werden – etwa in gerichtlichen Entscheidungen. Die Autoren empfehlen deshalb, zentrale Kinderrechte – wie das Vorrangprinzip des Kindeswohls, das Beteiligungsrecht sowie das Recht auf Förderung und Schutz – ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Das würde die Rechte von Kindern stärken, ihre Durchsetzung erleichtern und rechtliche Klarheit schaffen.

Deckblatt mit angeschnittenen roten und blauen Sechsecken und Überschriften.

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